Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reederei Böttcher · Svenja Böttcher · Stand: Januar 2026
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und Reederei Böttcher, Svenja Böttcher, geschlossenen Mietvertrags. Mit der Buchung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen für sich und die mitfahrenden Personen an.
Auftragserteilung
Mit der Auftrags- oder Buchungsbestätigung gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt.
1. Umfang der Leistungen
Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass dem Kunden ein betriebssicheres und funktionsfähiges Charterboot übergeben wird. Treten während der Mietzeit Störungen oder Schadensfall auf, hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass Störungen, die die Betriebsfähigkeit des Bootes beeinträchtigen, ohne schuldhaftes Verzögern behoben werden.
Behebt der Vermieter gemeldete Schäden ohne schuldhaftes Verzögern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Kunden das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen, so kann er einen anderen Termin für die Fahrt vorschlagen oder den gesamten Mietpreis zurück erstatten. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen handelten grob fahrlässig.
2. Nutzung der Schiffe MS Hamburg, MS Vera, MS Sylvia
Der Mieter chartert ein Schiff der Reederei Böttcher und schließt einen Vertrag mit der Reederei Böttcher. Die Nutzung der Schiffe und das Verhalten an Bord haben nach den allgemein anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der BinSchStrO und der LärmschutzVO zu erfolgen. Jegliches Verhalten ist zu unterlassen, welches die Sicherheit an Bord oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder stört.
Der Mieter und die Gäste haben den Anweisungen des Schiffsführers und des Personals der Reederei an Bord Folge zu leisten. Sie sind nicht berechtigt das Schiff zu steuern. Sie sind nicht berechtigt das Schiff in einer über das normale und vernünftige Maß hinausgehenden Intensität zu nutzen und zu verschmutzen. Sie sind verpflichtet Ihre Gäste vor Fahrtantritt und laufend an Bord auf die vorstehenden Pflichten hinzuweisen, sie zur Einhaltung anzuhalten und im gebotenen Rahmen zu überwachen.
Der Schiffsführer und das Personal der Reederei sind berechtigt Gäste, die mehr als unerheblich alkoholisiert oder die aus anderem Grund eine Gefahr für sich oder andere darstellen, ohne Kostenrückerstattung von Bord zu verweisen.
Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Getränken ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, einen Pauschalbetrag für den entgangenen Kassenumsatz zu erheben. Der Pauschalbetrag beträgt pro Person pro Stunde 20,00 €.
Auf dem Oberdeck der MS Sylvia sind 20 Personen, auf der MS Hamburg 60 Personen gestattet. Das Betreten des Oberdecks erfolgt auf eigene Gefahr. Auf dem Oberdeck befindliche Personen sind verpflichtet sich bei Annäherung an eine Brücke hinzusetzen und den Sicherheitsanweisungen des Personals Folge zu leisten.
Die Toiletten sind durch die Bauart nicht für die Entsorgung von Papier und festen Stoffen geeignet. Ein Ausfall durch unsachgemäßen Gebrauch kann zum sofortigen Abbruch der Fahrt führen. In jedem Fall werden für die Reparatur, neben weiteren Schadensersatzansprüchen, pauschal 100,00 € sofort fällig. Das Urinieren von Bord ist untersagt.
Die Mitnahme von Kindern und Haustieren ist vor Fahrtbeginn mit dem Vermieter abzustimmen. Der Mieter oder deren Gäste müssen sicherstellen und sind allein dafür verantwortlich, dass während der ganzen Zeit des Aufenthalts an Bord die Beaufsichtigung der Kinder bzw. der Haustiere gewährleistet ist. Gäste, insbesondere Kinder, die nicht schwimmen können, haben eine Schwimmweste anzulegen, die Ihnen der Schiffsführer gern zur Verfügung stellt.
Die Reederei ist bei Buchung über die Art der Veranstaltung zwingend zu informieren. Die Reederei behält sich vor, bei Nichterfüllung die Schifffahrt bei Junggesellenabschieden, Demonstrationen oder politischen Veranstaltungen ohne Kostenrückerstattung nicht anzutreten oder abzubrechen.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, auf das angegebene Geschäftskonto einzuzahlen. Bei Eingang der Auftragsbestätigung oder des Chartervertrages ist vom Mieter eine Anzahlung in Höhe von 200,00 € innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten. Der Restbetrag ist bis 3 Tage vor Fahrtantritt zu begleichen. Der Fahrtantritt erfolgt nur nach Zahlung der gesamten Rechnungssumme. Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtbetrag zu 100% zu überweisen.
Andere Zahlungsmodalitäten sind nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung verbindlich. Dabei anfallende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt vom Chartervertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Gastronomische Leistungen, die an Bord bestellt werden (u.a. Getränke), rechnet die Reederei nach Beendigung der Fahrt mit dem Kunden gemäß der an Bord ausliegenden Preisliste ab. Diese sind sofort nach Beendigung der Fahrt fällig und vom Kunden in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen, es sei denn, es ist ausdrücklich eine nachträgliche Abrechnung und Rechnungslegung vereinbart.
4. Stornobedingungen
Wird der Vertrag vom Mieter storniert bzw. kündigt der Mieter den Vertrag, ohne dass dies vom Vermieter (Reederei Böttcher) zu vertreten ist, so wird eine Stornopauschale berechnet.
Die Höhe der Stornopauschale beträgt bei Stornierung oder Kündigung:
- Bis 4 Wochen vor Fahrtantritt: 60 % des Fahrpreises
- Bis 7 Tage vor Fahrtantritt: 80 % des Fahrpreises
- Bis 1 Tag vor und bei Nichtantritt der Fahrt: 100 % des Fahrpreises
Der Nachweis eines höheren Ausfallschadens bleibt dem Vermieter (Reederei Böttcher) vorbehalten. Der Mieter kann den Nachweis führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Eine kostenfreie Stornierung bzw. Kündigung ist nur bis spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung möglich. Eine Stornierung/Kündigung bedarf der Schriftform.
5. Haftung des Charterkunden
Für vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter haftet auch für Schäden, die von seinen Gästen herbeigeführt werden.
6. Haftung des Vermieters
Eine Haftung wegen Vertragsverletzungen aus höherer Gewalt wie z.B. Nebel, Hoch- oder Niedrigwasser, Havarien, Schifffahrtssperren, Eis, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen wird ausgeschlossen. Sollte die Besatzung des Schiffes durch Straßensperrungen und Proteste den Liegeplatz des Schiffes nicht erreichen, zählt dies ebenfalls unter höhere Gewalt.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Sofern aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage eine Vermietung des Schiffes nicht möglich ist, behalten wir uns das Recht auf Rücktritt vom Vertrag vor. In diesem Fall entstehen keinerlei Ansprüche, etwaige geleistete Anzahlungen werden ohne Abschlag zurück erstattet.
7. Ein- und Ausstieg
Der Ein- und Ausstieg ist nur an dem vereinbarten Anleger möglich und gestattet. Das Ein- und Aussteigen an anderen Anlegern ist nicht möglich.
Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Gerichtsstand: Zossen
Alle Änderungen und mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Stand: Januar 2026